Bergpreis

Ausschreibung Bergpreis 2025


23. Internationaler NUSSDORFER BERGPREIS
Freitag, 9. Mai und Samstag, 10. Mai 2025

Bergprüfung für Oldtimer
Historische Motorräder und Automobile bis Baujahr 1985

Veranstaltung:
Gleichmäßigkeitsfahrt – Bergprüfung in Nußdorf am Attersee,
zur Durchführung gelangen 1 Besichtigungs- und 2 Wertungsläufe, 
gewertet wird die Gleichmäßigkeit beider Läufe.

Plakat 23. Internationaler Nußdorfer Bergpreis

Strecke:
Die Bergstrecke ist ca. 3 km lang. Der Start erfolgt im Ortszentrum.
Ein Befahren der Strecke vor dem Besichtigungslauf ist nicht gestattet.

Teilnahmeberechtigte: 
Teilnahmeberechtigt sind Besitzer von Touren-, Sportmotorrädern u. Autos. Jeder Fahrer muss einen gültigen, dem Fahrzeug entsprechenden Führerschein besitzen. Die Fahrzeuge müssen nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein, jedoch der von der Abnahmeleitung geforderten Fahr- und Bremssicherheit entsprechen. Die Auspuffanlage soll den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Für nicht zugelassene Fahrzeuge muss eine Tagesversicherung abgeschlossen bzw. nachgewiesen werden. Der Abschluss der Tagesversicherung ist direkt bei der Startnummernausgabe am 9. Mai bis längstens 18 Uhr und am 10. Mai bis längstens 8.30 Uhr möglich.

Bei Verwendung von „blauen“ bzw. „roten“ (deutschen) Kennzeichen, ist ebenfalls eine Tagesversicherung erforderlich.
Ein Doppelstart ist aus Zeitgründen nicht möglich.

Wertung:
Die Fahrgeschwindigkeit der drei Läufe muss der Straßenverkehrsordnung angepasst sein. Gewertet werden die zwei Zeitläufe. Pro Klasse ist jener Teilnehmer mit der geringsten Zeitdifferenz Sieger. Gesamtsieger ist der, der über alle Klassen die absolut geringste Zeitdifferenz aufweist. Bei Zeitgleichheit entscheidet das ältere Baujahr und in der Folge das Alter des Fahrers.

Preise:
Für die Klassensieger gibt es Pokale. Die Zahl der zu vergebenden Pokale richtet sich nach der Anzahl der Klassen-Teilnehmer.

Nennung:
die Nennung kann online über www.omg-nussdorf.at oder
mittels Nennformular (per E-Mail oder Clubabend) erfolgen
Nennschluss ist Sonntag, 20. April  2025, keine Nachnennungen!
Die Nennbestätigung erfolgt bei online Nennung sofort, bei Nennformular nach der Erfassung und nur per email.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge ihrer Seltenheit wegen, in die Startliste aufzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzuweisen.

Nenngeld:
(Nenngeld ist Reugeld und wird nicht rückerstattet)
Klasse M1-M6, DM, DA: € 65,- pro Fahrzeug
Klasse A1, A2, A3, A4, A5: € 85,- pro Fahrzeug
Klasse MJ – Nachwuchsklasse: € 25,- pro Fahrzeug

Einsatz für Transponder:          € 50.-
für die elektronische Zeitnehmung bekommt jeder Teilnehmer einen Leihtransponder, den Einsatz in bar (bitte genau) abgeben, bei Rückgabe des Transponders erhalten Sie den Einsatz zurück.
Das Nenngeld ist bei Abgabe der Nennung auf das Konto des Veranstalters spesenfrei einzuzahlen:

IBAN: AT03 3436 3000 0002 1097   
BIC: RZ OOAT2L363

Nicht bezahlte Nennungen verfallen am Tag nach dem Nennschluss und werden nicht mehr berücksichtigt.
Bei Absage der Veranstaltung wegen „höherer Gewalt“ werden 50% des Nenngeldes einbehalten.
Die Teilnehmerzahl ist auf 340 Fahrzeuge (davon max. 80 Autos) beschränkt, die Reihenfolge der Nennungsabgabe ist bindend.

Haftung:
Die Teilnehmer (Fahrer, Eigentümer und Halter der Fahrzeuge) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den von ihnen benützten Fahrzeugen verursachten Schäden. Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift bei der Startnummernausgabe, die Ausschreibung zu kennen, anzuerkennen und  einzuhalten.

Die Teilnehmer (Fahrer, Eigentümer und Beifahrer) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle und Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter oder andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Die Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

DSGVO
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre personenbezogenen Daten, welche Sie uns übermitteln, sowie während OMG Veranstaltungen gemachte Fotos und Videos in Berichterstattungen in elektronischer (Internet) und gedruckter Form verwenden dürfen.

Veranstalter
OMG Oldtimer und Motorsport Gemeinschaft Nußdorf am Attersee Klassen:
M 1 Motorräder bis BJ. 1950
M 2 Motorräder bis BJ. 1958
M 3 Motorräder bis BJ. 1970
M 4 Motorräder bis BJ.1975
M 5 Motorräder bis BJ.1985
M 6 Motorräder m. Beiwagen und Kabinenroller bis BJ. 1975
M J Fahrzg. bis 125 ccm bis BJ 1985
Teilnehmer von 15J. – 18 J.,
M B BMW Motorräder bis BJ.1975
M V Vespa Motorräder bis BJ 1985
A 1 Autos bis BJ.1950
A 2 Autos bis BJ.1958
A 3 Autos bis BJ.1970
A 4 Autos bis BJ 1975
A 5 Autos bis BJ 1985
DA Damen – Autos bis BJ.1985
DM Damen – Motorräder bis BJ.1985
Der Veranstalter behält sich vor, die Klasseneinteilung zu ändern.
Ablauf:

Freitag, 9. 5. 2025:
(Für Teilnehmer aus der Umgebung und jene, die bereits am 9. 5. anreisen)
16:00 – 17:30 Uhr Startnummernausgabe und technische Abnahme – Teil 1
17:45 Uhr       Begrüßung und Fahrerbesprechung
18:00  – 19:00 Uhr Besichtigungslauf –Teil 1

Samstag, 10. 5. 2025: 
6:30 – 8:00 Uhr  Startnummernausgabe und technische Abnahme – Teil 2
8:15 Uhr  Begrüßung und Fahrerbesprechung
8:30 Uhr  Besichtigungslauf – Teil 2
9:30 Uhr    1. Zeitlauf
14:00 Uhr   2. Zeitlauf
17:00 Uhr   Siegerehrung

Fahrerdisziplin:
die StVO ist unter allen Umständen einzuhalten, ein Verstoß wird mit Ausschluss geahndet. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeit führt unweigerlich zur Disqualifikation. Ab Start in Richtung Oberdorf bis Ortstafel “Nußdorf – Ende“ und durch das Ziel dürfen  50 km/h nicht überschritten werden. Das Fahren entgegen der Wertungsstrecke ist nicht erlaubt. Jedes Fahrzeug, das auf der Strecke zum Stillstand kommt, ist auf schnellstem Wege von der Fahrbahn zu bringen. Den Anweisungen von Fahrtleitung und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Verwendung von Stoppuhren oder anderen Zeitmessgeräten  ist unsportlich und nicht erlaubt.

 


 


made with ❤ by   die konzeptionisten